Haftpflichtversicherung | Private Haftpflichtversicherung |
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Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Denn die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Wer anderen schuldhaft – also vorsätzlich oder fahrlässig – einen Schaden zufügt, haftet per Gesetz (§ 823 BGB) in unbegrenzter Höhe.
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