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Bei falschen Geschwindigkeitsangaben darf die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern

 

Wer als Autofahrer nach einem Unfall falsche Angaben zur Geschwindigkeit macht, verliert unter Umständen den Versicherungsschutz. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 78/08) hervor.

In dem Fall war ein Mann mit seinem Sportwagen auf einer Landstraße unterwegs. Beim Überholen eines anderen Fahrzeuges geriet er auf den Seitenstreifen und prallte gegen einen Baum. Gegenüber dem Versicherer gab er an, die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde an der Unfallstelle gefahren zu sein. Der Gutachter ermittelte dagegen eine Geschwindigkeit von mindestens 95 Kilometer pro Stunde.

Nachdem die Versicherung aus diesem Grund die Zahlung verweigerte, ging der Autofahrer vor Gericht. Aber auch die Richter sahen in der falschen Angabe der Geschwindigkeit für die Versicherung einen Grund, den Versicherungsschutz zu versagen. Der Fahrer habe nach Meinung der Richter vorsätzlich falsche Angaben gemacht, weil eine überhöhte Geschwindigkeit von 95 Kilometer pro Stunde seine Ansprüche an die Versicherung hätten gefährden können. Die Versicherung hat einen Anspruch auf richtige Angaben, um überprüfen zu können, ob ein versicherter Unfall vorlag.

 
Langfristige Mietvertraege fuer Studenten sind unzulaessig

Nach einem Umietvertrag.jpgrteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürfen Studenten nicht für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden. Damit bekommt ein Student aus Erlangen- Nürnberg Recht, der von seinem Vermieter wegen einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages verklagt worden war.

 

Zur Begründung führte das Gericht an, dass Studierenden wegen der Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein besonders hohes Maß an Mobilität und Flexibilität zugebilligt werden muss (Az: VIII ZR 307/08). Die Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen sein sollte, sei daher unwirksam.

Im konkreten Fall hatte ein Student der Universität Erlangen- Nürnberg zu Studienbeginn im Wintersemester 2006 ein möbiliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen. Das Kündigungsrecht sollte laut Vertrag bis zum Wintersemester 2008 ausgeschlossen sein. Ein dreiviertel Jahr später kündigte der Student wegen der „unzumutbaren gesundheitsgefährdenden unhygienischen Zustände im sanitären Bereich“ und zahlte keine Miete mehr.

Dagegen klagte der Vermieter durch drei Instanzen, dennoch ohne Erfolg. Nach den Worten des BGH ist ein auf zwei Jahre befristeter Ausschluss des Kündigungsrechts zwar grundsätzlich möglich aber bei Studenten komme deren gesteigertes Interesse an der Wahrung ihrer Flexibilität ins Spiel. Oft stellten sie nach wenigen Monaten fest, dass das Studium nicht das Richtige für sie sei.

 
Lohnsteuerkarte ab 2011 elektronisch

2008_10_22_lohnsteuerkarte_300x423_.jpgDie Finanzverwaltungen verschicken dieser Tage zum letzten Mal die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer den jeweiligen Arbeitgebern nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat bekanntgegeben, dass die Lohnsteuerkarte 2010 in der Übergangsphase auf das elektronische Verfahren eine besondere Bedeutung hat. Arbeitgeber sollten sie daher über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahren und in keinem Fall vernichten. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die im Besitz der eigenen Lohnsteuerkarte 2010 sind.

Steuerkarten enthalten so wichtige Angaben wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, die den Arbeitgebern künftig über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden. Die Lohnsteuerkarte auf Karton fällt ganz weg. Das hatte der Gesetzgeber im Herbst 2007 trotz gravierender Bedenken von Datenschützern beschlossen.


Damit alle Angaben richtig gespeichert sind, sollte der Arbeitnehmer im eigenen Interesse die Eintragungen der Gemeinden überprüfen bevor er die Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber weitergibt. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden zuständig.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte müssen künftig beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten, dem Arbeitnehmer verbleibt somit während des Jahres ein höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielweise die Höhe des Elterngeldes, auswirken.

 
Kfz-Versicherung kann bis 30. November gekuendigt werden

Kündigungen für die KFZ Versicherung müssen bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, damit diese zum Jahresende wirksam wird.


Vielen Autofahrern ist dieser Kündigungstermin bekannt. Deshalb versuchen Versicherer zunehmend diesen Termin zu umgehen. Besonders betrifft es Autofahrer, die sich ein neues Auto zulegen wollen. Denn dann könnte es sein, dass der Kündigungstermin nicht mehr der 30. November eines Jahres ist, sondern ein Jahr nach dem Datum, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. So kann ein Kündigungstermin beispielsweise Mitte Juli liegen, wenn die Kfz-Versicherung erstmals zu diesem Datum beantragt wurde.

Für den Kündigungstermin am 30. November wird in Fernsehen, Zeitschriften und anderen Medien geworben, für einen anderen Zeitpunkt wirbt hingegen niemand. Hier wird mit der Vergesslichkeit und der Bequemlichkeit des Kunden gerechnet, zum Vorteil der Versicherungsgesellschaften und zum Nachteil der Autofahrer. Dies gilt aber nur für neue KFZ Verträge, wer also bisher immer schon zum Jahresende seine KFZ Versicherung kündigen konnte, bei dem bleibt der Kündigungstermin der 30. November.

 
Krankenkassen-Beitragssatz sinkt auf 14,9 Prozent


Wer selten zum Arzt geht, kann über 1.000 Euro im Jahr sparen

 

Bis 11 Euro im Monat sparen Arbeitnehmer ab Juli 2009 bei der Krankenkasse. Grund
dafür ist die Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 auf 14,9 Prozent. Für
Arbeitnehmer sinkt der Beitragsanteil von 8,2 Prozent ihres Einkommens auf 7,9 Prozent.
Der Arbeitgeberanteil sinkt von 7,3 auf 7 Prozent.
 
Versicherte können noch viel mehr sparen, wenn sie die neuen Möglichkeiten des
Gesundheitssystems nutzen. Die Kombination von Wahltarifen und Bonusprogrammen
ermöglicht hohe Einsparungen. Beim Spitzenreiter IKK gesund plus ist eine Rückerstattung
von 1.050 Euro jährlich möglich.  
 
Zu den Sparmöglichkeiten gehört erstens der Abschluss eines Wahltarifs mit
Selbstbeteiligung: Hier verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil der Behandlungskosten
selbst zu übernehmen. Dafür erhält er eine Prämie bis 600 Euro von seiner Krankenkasse.
Zweitens kann ein Wahltarif mit „Prämie bei Leistungsfreiheit“ abgeschlossen werden.
Dieser beinhaltet kein Risiko. Wenn der Versicherte ein Jahr lang nicht zum Arzt geht,
kann er ebenfalls bis zu 600 Euro zurück erhalten. Die dritte Sparmöglichkeit sind
Bonusprogramme. Hier können Versicherte bis 300 Euro „verdienen“, wenn sie etwas für
ihre Gesundheit tun. 
 
Interessenten sollten allerdings auf Fallstricke achten. Wir warnen vor dem vorschnellen Abschluss von Wahltarifen. Denn damit bindet sich der Versicherte für drei Jahre an die Kasse. Bei Wahltarifen entfällt auch das  Sonderkündigungsrecht, falls eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Angesichts der Finanzprobleme bei einigen kleinen Kassen sollten Verbraucher genau prüfen, bei wem sie sich versichern.

 

Die besten Spartarife der Krankenkassen

 
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