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Bei falschen Geschwindigkeitsangaben darf die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern |
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Wer als Autofahrer nach einem Unfall falsche Angaben zur
Geschwindigkeit macht, verliert unter Umständen den
Versicherungsschutz. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 78/08) hervor.
In dem
Fall war ein Mann mit seinem Sportwagen auf einer Landstraße unterwegs.
Beim Überholen eines anderen Fahrzeuges geriet er auf den
Seitenstreifen und prallte gegen einen Baum. Gegenüber dem Versicherer
gab er an, die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde an der Unfallstelle
gefahren zu sein. Der Gutachter ermittelte dagegen eine Geschwindigkeit
von mindestens 95 Kilometer pro Stunde.
Nachdem die
Versicherung aus diesem Grund die Zahlung verweigerte, ging der
Autofahrer vor Gericht. Aber auch die Richter sahen in der falschen
Angabe der Geschwindigkeit für die Versicherung einen Grund, den
Versicherungsschutz zu versagen. Der Fahrer habe nach Meinung der
Richter vorsätzlich falsche Angaben gemacht, weil eine überhöhte
Geschwindigkeit von 95 Kilometer pro Stunde seine Ansprüche an die
Versicherung hätten gefährden können. Die Versicherung hat einen
Anspruch auf richtige Angaben, um überprüfen zu können, ob ein
versicherter Unfall vorlag.
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Langfristige Mietvertraege fuer Studenten sind unzulaessig |
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Nach einem U rteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürfen
Studenten nicht für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden. Damit
bekommt ein Student aus Erlangen- Nürnberg Recht, der von seinem
Vermieter wegen einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages verklagt
worden war.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass Studierenden wegen der
Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein besonders hohes Maß an Mobilität
und Flexibilität zugebilligt werden muss (Az: VIII ZR 307/08). Die
Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen sein
sollte, sei daher unwirksam.
Im konkreten Fall hatte ein
Student der Universität Erlangen- Nürnberg zu Studienbeginn im
Wintersemester 2006 ein möbiliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen.
Das Kündigungsrecht sollte laut Vertrag bis zum Wintersemester 2008
ausgeschlossen sein. Ein dreiviertel Jahr später kündigte der Student
wegen der „unzumutbaren gesundheitsgefährdenden unhygienischen Zustände
im sanitären Bereich“ und zahlte keine Miete mehr.
Dagegen
klagte der Vermieter durch drei Instanzen, dennoch ohne Erfolg. Nach
den Worten des BGH ist ein auf zwei Jahre befristeter Ausschluss des
Kündigungsrechts zwar grundsätzlich möglich aber bei Studenten komme
deren gesteigertes Interesse an der Wahrung ihrer Flexibilität ins
Spiel. Oft stellten sie nach wenigen Monaten fest, dass das Studium
nicht das Richtige für sie sei.
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Lohnsteuerkarte ab 2011 elektronisch |
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Die Finanzverwaltungen verschicken dieser Tage zum letzten Mal die
Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Ab 2011 werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer den jeweiligen Arbeitgebern
nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.
Die
Oberfinanzdirektion Koblenz hat bekanntgegeben, dass die
Lohnsteuerkarte 2010 in der Übergangsphase auf das elektronische
Verfahren eine besondere Bedeutung hat. Arbeitgeber sollten sie daher
über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahren und in keinem Fall
vernichten. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die im Besitz der eigenen
Lohnsteuerkarte 2010 sind.
Steuerkarten enthalten so wichtige
Angaben wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der
Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte
Freibeträge, die den Arbeitgebern künftig über ein elektronisches
Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden. Die Lohnsteuerkarte auf
Karton fällt ganz weg. Das hatte der Gesetzgeber im Herbst 2007 trotz
gravierender Bedenken von Datenschützern beschlossen.
Damit alle Angaben richtig gespeichert sind, sollte der
Arbeitnehmer im eigenen Interesse die Eintragungen der Gemeinden
überprüfen bevor er die Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber
weitergibt. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei
Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden
zuständig.
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte müssen künftig
beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden. Durch die
Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn
einbehalten, dem Arbeitnehmer verbleibt somit während des Jahres ein
höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche
Leistungen, wie beispielweise die Höhe des Elterngeldes, auswirken.
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Kfz-Versicherung kann bis 30. November gekuendigt werden |
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Kündigungen für die KFZ Versicherung müssen bis zum 30. November bei
der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, damit diese zum
Jahresende wirksam wird.
Vielen Autofahrern ist dieser Kündigungstermin bekannt. Deshalb
versuchen Versicherer zunehmend diesen Termin zu umgehen. Besonders
betrifft es Autofahrer, die sich ein neues Auto zulegen wollen. Denn
dann könnte es sein, dass der Kündigungstermin nicht mehr der 30.
November eines Jahres ist, sondern ein Jahr nach dem Datum, an dem die
Versicherung abgeschlossen wurde. So kann ein Kündigungstermin
beispielsweise Mitte Juli liegen, wenn die Kfz-Versicherung erstmals zu
diesem Datum beantragt wurde.
Für den Kündigungstermin am 30.
November wird in Fernsehen, Zeitschriften und anderen Medien geworben,
für einen anderen Zeitpunkt wirbt hingegen niemand. Hier wird mit der
Vergesslichkeit und der Bequemlichkeit des Kunden gerechnet, zum
Vorteil der Versicherungsgesellschaften und zum Nachteil der
Autofahrer. Dies gilt aber nur für neue KFZ Verträge, wer also bisher
immer schon zum Jahresende seine KFZ Versicherung kündigen konnte, bei
dem bleibt der Kündigungstermin der 30. November.
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Krankenkassen-Beitragssatz sinkt auf 14,9 Prozent |
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Wer selten zum Arzt geht, kann über 1.000 Euro im Jahr sparen
Bis 11 Euro im Monat sparen Arbeitnehmer ab Juli 2009 bei der Krankenkasse. Grund
dafür ist die Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 auf 14,9 Prozent. Für
Arbeitnehmer sinkt der Beitragsanteil von 8,2 Prozent ihres Einkommens auf 7,9 Prozent.
Der Arbeitgeberanteil sinkt von 7,3 auf 7 Prozent.
Versicherte können noch viel mehr sparen, wenn sie die neuen Möglichkeiten des
Gesundheitssystems nutzen. Die Kombination von Wahltarifen und Bonusprogrammen
ermöglicht hohe Einsparungen. Beim Spitzenreiter IKK gesund plus ist eine Rückerstattung
von 1.050 Euro jährlich möglich.
Zu den Sparmöglichkeiten gehört erstens der Abschluss eines Wahltarifs mit
Selbstbeteiligung: Hier verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil der Behandlungskosten
selbst zu übernehmen. Dafür erhält er eine Prämie bis 600 Euro von seiner Krankenkasse.
Zweitens kann ein Wahltarif mit „Prämie bei Leistungsfreiheit“ abgeschlossen werden.
Dieser beinhaltet kein Risiko. Wenn der Versicherte ein Jahr lang nicht zum Arzt geht,
kann er ebenfalls bis zu 600 Euro zurück erhalten. Die dritte Sparmöglichkeit sind
Bonusprogramme. Hier können Versicherte bis 300 Euro „verdienen“, wenn sie etwas für
ihre Gesundheit tun.
Interessenten sollten allerdings auf Fallstricke achten. Wir
warnen vor dem vorschnellen Abschluss von Wahltarifen. Denn damit bindet sich der Versicherte für drei Jahre an die Kasse. Bei Wahltarifen entfällt auch das Sonderkündigungsrecht, falls eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Angesichts der Finanzprobleme bei einigen kleinen Kassen sollten Verbraucher genau prüfen, bei wem sie sich versichern.
Die besten Spartarife der Krankenkassen
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