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Lohnsteuerkarte ab 2011 elektronisch |
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Die Finanzverwaltungen verschicken dieser Tage zum letzten Mal die
Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Ab 2011 werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer den jeweiligen Arbeitgebern
nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.
Die
Oberfinanzdirektion Koblenz hat bekanntgegeben, dass die
Lohnsteuerkarte 2010 in der Übergangsphase auf das elektronische
Verfahren eine besondere Bedeutung hat. Arbeitgeber sollten sie daher
über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahren und in keinem Fall
vernichten. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die im Besitz der eigenen
Lohnsteuerkarte 2010 sind.
Steuerkarten enthalten so wichtige
Angaben wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der
Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte
Freibeträge, die den Arbeitgebern künftig über ein elektronisches
Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden. Die Lohnsteuerkarte auf
Karton fällt ganz weg. Das hatte der Gesetzgeber im Herbst 2007 trotz
gravierender Bedenken von Datenschützern beschlossen.
Damit alle Angaben richtig gespeichert sind, sollte der
Arbeitnehmer im eigenen Interesse die Eintragungen der Gemeinden
überprüfen bevor er die Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber
weitergibt. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei
Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden
zuständig.
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte müssen künftig
beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden. Durch die
Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn
einbehalten, dem Arbeitnehmer verbleibt somit während des Jahres ein
höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche
Leistungen, wie beispielweise die Höhe des Elterngeldes, auswirken.
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