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Bei falschen Geschwindigkeitsangaben darf die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern

 

Wer als Autofahrer nach einem Unfall falsche Angaben zur Geschwindigkeit macht, verliert unter Umständen den Versicherungsschutz. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 78/08) hervor.

In dem Fall war ein Mann mit seinem Sportwagen auf einer Landstraße unterwegs. Beim Überholen eines anderen Fahrzeuges geriet er auf den Seitenstreifen und prallte gegen einen Baum. Gegenüber dem Versicherer gab er an, die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde an der Unfallstelle gefahren zu sein. Der Gutachter ermittelte dagegen eine Geschwindigkeit von mindestens 95 Kilometer pro Stunde.

Nachdem die Versicherung aus diesem Grund die Zahlung verweigerte, ging der Autofahrer vor Gericht. Aber auch die Richter sahen in der falschen Angabe der Geschwindigkeit für die Versicherung einen Grund, den Versicherungsschutz zu versagen. Der Fahrer habe nach Meinung der Richter vorsätzlich falsche Angaben gemacht, weil eine überhöhte Geschwindigkeit von 95 Kilometer pro Stunde seine Ansprüche an die Versicherung hätten gefährden können. Die Versicherung hat einen Anspruch auf richtige Angaben, um überprüfen zu können, ob ein versicherter Unfall vorlag.

 
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