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Bei falschen Geschwindigkeitsangaben darf die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern |
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Wer als Autofahrer nach einem Unfall falsche Angaben zur
Geschwindigkeit macht, verliert unter Umständen den
Versicherungsschutz. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 78/08) hervor.
In dem
Fall war ein Mann mit seinem Sportwagen auf einer Landstraße unterwegs.
Beim Überholen eines anderen Fahrzeuges geriet er auf den
Seitenstreifen und prallte gegen einen Baum. Gegenüber dem Versicherer
gab er an, die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde an der Unfallstelle
gefahren zu sein. Der Gutachter ermittelte dagegen eine Geschwindigkeit
von mindestens 95 Kilometer pro Stunde.
Nachdem die
Versicherung aus diesem Grund die Zahlung verweigerte, ging der
Autofahrer vor Gericht. Aber auch die Richter sahen in der falschen
Angabe der Geschwindigkeit für die Versicherung einen Grund, den
Versicherungsschutz zu versagen. Der Fahrer habe nach Meinung der
Richter vorsätzlich falsche Angaben gemacht, weil eine überhöhte
Geschwindigkeit von 95 Kilometer pro Stunde seine Ansprüche an die
Versicherung hätten gefährden können. Die Versicherung hat einen
Anspruch auf richtige Angaben, um überprüfen zu können, ob ein
versicherter Unfall vorlag.
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