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Kfz-Versicherung kann bis 30. November gekuendigt werden |
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Kündigungen für die KFZ Versicherung müssen bis zum 30. November bei
der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, damit diese zum
Jahresende wirksam wird.
Vielen Autofahrern ist dieser Kündigungstermin bekannt. Deshalb
versuchen Versicherer zunehmend diesen Termin zu umgehen. Besonders
betrifft es Autofahrer, die sich ein neues Auto zulegen wollen. Denn
dann könnte es sein, dass der Kündigungstermin nicht mehr der 30.
November eines Jahres ist, sondern ein Jahr nach dem Datum, an dem die
Versicherung abgeschlossen wurde. So kann ein Kündigungstermin
beispielsweise Mitte Juli liegen, wenn die Kfz-Versicherung erstmals zu
diesem Datum beantragt wurde.
Für den Kündigungstermin am 30.
November wird in Fernsehen, Zeitschriften und anderen Medien geworben,
für einen anderen Zeitpunkt wirbt hingegen niemand. Hier wird mit der
Vergesslichkeit und der Bequemlichkeit des Kunden gerechnet, zum
Vorteil der Versicherungsgesellschaften und zum Nachteil der
Autofahrer. Dies gilt aber nur für neue KFZ Verträge, wer also bisher
immer schon zum Jahresende seine KFZ Versicherung kündigen konnte, bei
dem bleibt der Kündigungstermin der 30. November.
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