| Reklamation bei fehlerhaften Ueberweisungen wird schwieriger |
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Banken sind bei Überweisungen in Papierform neuerdings nicht mehr dazu verpflichtet, den Empfängernamen mit der Kontonummer und Bankleitzahl abzugleichen. Demnach werden die Bankkunden in Zukunft auf die Kulanz ihrer Banken angewiesen sein, um finanzielle Schäden, die zum Beispiel aus Verwechslungen oder Zahlendrehern resultieren, nicht alleine tragen zu müssen. Das ergibt sich aus neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die seit 1. November gelten.
Zudem wird künftig die Überweisung im Moment der Abgabe am
Bankschalter unwiderruflich wirksam. Damit dürfte es für den Kunden
schwieriger werden, Korrekturen oder Stornierungen einzufordern. In
diesem Zusammenhang spricht die Verbraucherzentrale Bayern sogar von
einem „erhöhten Risiko“ bei Banktransaktionen. Ein weiterer Nachteil
für den Kunden ist die Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese kann
neuerdings fällig werden, wenn durch den Verlust der Bankkarte oder der
Tan-Codes ein Schaden entstanden ist. Quelle:www.finanzen.de |