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Reklamation bei fehlerhaften Ueberweisungen wird schwieriger

 

Banken sind bei Überweisungen in Papierform neuerdings nicht mehr dazu verpflichtet, den Empfängernamen mit der Kontonummer und Bankleitzahl abzugleichen. Demnach werden die Bankkunden in Zukunft auf die Kulanz ihrer Banken angewiesen sein, um finanzielle Schäden, die zum Beispiel aus Verwechslungen oder Zahlendrehern resultieren, nicht alleine tragen zu müssen. Das ergibt sich aus neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die seit 1. November gelten.

 

Zudem wird künftig die Überweisung im Moment der Abgabe am Bankschalter unwiderruflich wirksam. Damit dürfte es für den Kunden schwieriger werden, Korrekturen oder Stornierungen einzufordern. In diesem Zusammenhang spricht die Verbraucherzentrale Bayern sogar von einem „erhöhten Risiko“ bei Banktransaktionen. Ein weiterer Nachteil für den Kunden ist die Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese kann neuerdings fällig werden, wenn durch den Verlust der Bankkarte oder der Tan-Codes ein Schaden entstanden ist.

Allerdings zielen die neuen Bestimmungen, die eine unmittelbare Folge der Umwandlung einer EU-Richtlinie in nationales Gesetz sind, auch auf Verbesserungen für den Bankkunden. So soll neben mehr Entgelttransparenz der Zahlungsverkehr deutschland- und europaweit beschleunigt werden.

 

Quelle:www.finanzen.de
 
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