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Lohnsteuerkarte ab 2011 elektronisch

2008_10_22_lohnsteuerkarte_300x423_.jpgDie Finanzverwaltungen verschicken dieser Tage zum letzten Mal die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer den jeweiligen Arbeitgebern nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat bekanntgegeben, dass die Lohnsteuerkarte 2010 in der Übergangsphase auf das elektronische Verfahren eine besondere Bedeutung hat. Arbeitgeber sollten sie daher über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahren und in keinem Fall vernichten. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die im Besitz der eigenen Lohnsteuerkarte 2010 sind.

Steuerkarten enthalten so wichtige Angaben wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, die den Arbeitgebern künftig über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden. Die Lohnsteuerkarte auf Karton fällt ganz weg. Das hatte der Gesetzgeber im Herbst 2007 trotz gravierender Bedenken von Datenschützern beschlossen.


Damit alle Angaben richtig gespeichert sind, sollte der Arbeitnehmer im eigenen Interesse die Eintragungen der Gemeinden überprüfen bevor er die Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber weitergibt. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden zuständig.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte müssen künftig beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten, dem Arbeitnehmer verbleibt somit während des Jahres ein höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielweise die Höhe des Elterngeldes, auswirken.

 
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